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Teilhabeplaner in Eingliederungshilfe für Minderjährige (m/w/d)

hiring now

Kreis Segeberg

2024-11-08 07:34:31

Job location Bad Segeberg, Schleswig-Holstein, Germany

Job type: fulltime

Job industry: Other

Job description

Teilhabeplaner in Eingliederungshilfe für Minderjährige (m/w/d)

S12 TVöD-SuE
  • Vollzeit/Teilzeit
  • Bad Segeberg

Der Kreis Segeberg liegt als Teil der Metropolregion Hamburg verkehrsgünstig inmitten von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee und ist ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 1.100 Mitarbeiter innen.
Der Fachdienst 51.20 gewährt Leistungen für ca. 1.500 behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche im Kreis Segeberg. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere heilpädagogische Leistungen im vorschulischen Bereich, autismusspezifische Förderung, Leistungen zur sozialen Teilhabe sowie Leistungen zur Teilhabe an Bildung in Form einer Schulbegleitung für Schüler innen an allen Schulformen. Darüber hinaus werden Leistungen in stationären Einrichtung, Internaten und Pflegefamilien entsprechend des individuellen Bedarfs der Kinder und Jugendlichen nach 35a SGB VIII und SGB IX gewährt.

Ihre Aufgaben

Durchführung von Hilfe- bzw. Gesamtplanungen nach 36 SGB VIII bzw. 117 ff. SGB IX für körperlich, geistig oder seelisch behinderte Minderjährige und junge Volljährige
Durchführung der Teilhabeplanung nach 19 ff. SGB IX
Teilhabeprüfung und Bedarfsermittlung nach ICF- CY (Erstberatung, Anamnese, Prüfung der Diagnostik, Bedarfsfeststellung, Hilfe- bzw. Gesamtplanung, Dokumentation, Zielvereinbarungen abschließen, Fortschreibung von Hilfen, usw.)
Führung von Gesprächen mit betroffenen Kindern und Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten, insbesondere im Rahmen der Erstberatung
Wahrnehmung von Außendiensten, insbesondere in Kindertagesstätten, Schulen, etc.
Weiterentwicklung der fachlichen Standards und Grundlagen gemeinsam im Team und mit der Leitung
Fallunabhängige Netzwerkarbeit

Ihr Profil

ein abgeschlossenes Studium als Diplom-Sozialpädagogin/Diplom-Sozialpädagoge oder Sozialarbeiter in oder
ein abgeschlossenes Studium als Diplompädagogin/Diplompädagoge oder
ein abgeschlossenes Studium als Diplomheilpädagogin/ Diplomheilpädagoge oder
gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen (wie ein abgeschlossenes Studium im Bereich Bildung und Erziehung im Kindesalter, Kindheitspädagogik, Frühpädagogik, Heil-/Sonderpädagogik oder pädagogische Psychologie) mit langjähriger Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe und/oder in einer Sozialverwaltung, möglichst einer Kommunalverwaltung
und darüber hinaus idealerweise
Kenntnisse der Leistungen der Jugendhilfe nach SGB VIII bzw. Eingliederungshilfe nach SGB IX in der Rolle als Reha- Träger
Umfassende Kenntnisse über Leistungen und Rechtsgrundlagen des SGB, ins. SGB II, SGB V, SGB VIII, SGB IX, SGB X, SGB XI, SGB XIII
Kenntnisse des Gesamtplanverfahrens SHIP (analog anzuwenden im SGB VIII)
Kenntnisse in der Anwendung der ICF- CY
ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit, Empathie sowie eine positive Haltung, hohe Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit, Planungs- und Organisationsfähigkeit
die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 und die Bereitschaft, Ihren eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu nutzen

festes Monatsgehalt

moderne Büroausstattung

Zuschuss Fahrrad/ÖPNV-Ticket
  • Fort-/Weiterbildungsangebote

Firmenfitness/psych. Beratung

flexible Arbeitszeiten/mobiles Arbeiten
  • Kinder-/Pflegenotfallbetreuung
Bewerben Sie sich!

bis zum 17. November 2024
vorzugsweise über unser Online-Bewerbungsportal .
Fachliche Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gern die Führungskraft Herr Heinze Tel. .
Für Fragen zum Bewerbungsprozess steht Ihnen unsere Personalsachbearbeiterin Frau Stolze, Tel. , gern zur Verfügung.
Sollten Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden, reichen Sie bitte die letzten dienstlichen Beurteilungen sowie eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte inkl. Postanschrift Ihrer personalverwaltenden Stelle mit ein.
Gleichstellung und Vielfalt liegen uns am Herzen und sind für uns eine Selbstverständlichkeit!
Menschen mit Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
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